
HockeyCampus AGB
Anmeldung
Zur Anmeldung schicken Sie einfach das ausgefüllte Anmeldeformular an die angegebene Adresse. Ihre Anmeldung wird dann umgehend von FHC Sprachreisen, der Veranstalter der Reise, schriftlich bestätigt. Durch den Erhalt der schriftlichen Bestätigung kommt der Reisevertrag mit FHC Sprachreisen und der Hockeyunterricht mit HockeyCampus zustande. (zur Anmeldung)
Zahlungsweise
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 250,- innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Die Endabrechnung und die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Kursbeginn. Die Kosten für die Inanspruchnahme für den Zubringerservice sind bis 3 Wochen vor Reisebeginn auf folgendes Konto zu überweisen:
HockeyCampus UG
Hamburger Sparkasse
BLZ: 200 505 50
Kto.Nr.: 1301 126 288
Betreff: Name Teilnehmer & HockeyCampus Camp
Ermäßigungen
1. Geschwister, die sich gemeinsam bei uns anmelden, erhalten eine Ermäßigung von EUR 25,- pro Person.
2. Kleingruppen, deren Anmeldungen in einem Umschlag bei uns eintreffen, erhalten folgende Ermäßigungen: 3-4 Personen jeweils EUR 20,- ab 5 Personen jeweils EUR 30,- Die Ermäßigungen können nicht kombiniert werden.
Mindestteilnehmerzahl
HockeyCampus behält sich das Recht vor, HockeyCampus Hockeycamps kostenfrei und stornofrei abzusagen, sollten sich weniger als 20 Teilnehmer pro HockeyCampus Hockeycamps angemeldet haben.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach den folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
bis 30. Tag vor Abreise 10%, bis 15. Tag vor Abreise 45%, bis 7. Tag vor Abreise 70%, ab 6. Tag vor Abreise 85%.
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Finden Sie einen Ersatzreisenden, entstehen Ihnen keine Kosten.
Insolvenz-Versicherung
FHC Sprachreisen führt die Reise durch und hat für Sie eine Insolvenz-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach §651k BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Im Versicherungsfall garantiert Ihnen der Sicherungsschein zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Versicherungen
HockeyCampus Teilnehmern wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.
Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter zahlt in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessenen Entschädigung verlangen.
Ausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt einen Teilnehmer von der Reise auszuschließen, sofern er durch sein Verhalten den Ablauf des Kurses oder das Miteinander in der Gruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stört oder gefährdet, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder die mitreisenden Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. In besonders schweren Fällen ist eine Kündigung des Reisevertrages auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Etwaige Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Dokumente
Teilnehmer benötigen einen gültigen Personal- oder Kinderausweis, der noch mindestens 3 Monate über den Tag der Rückreise hinaus gültig sein muss.

